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ZfIR 2009, 590

BGB §§ 133, 157; VOB/A § 28; VOB/B § 2 Nr. 5

Bauzeitanpassung und Mehrvergütung nach verzögertem öffentlichen Vergabeverfahren

BGH, Urt. v. 11. 5. 2009 – VII ZR 11/08 (KG) +

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können.

2. Der so zustande gekommene Bauvertrag ist ergänzend dahin auszulegen, dass die Bauzeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der vertragliche Vergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen sind.

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