preloadpreload

ZfIR 2009, 363

Byok, Jan/Graef, Andreas

Infrastruktur-Sondervermögen – Das neue Vehikel auf dem Weg zum Aufbau eines Sekundärmarkts für Öffentlich Private Partnerschaften in Deutschland?

Der deutsche Gesetzgeber hat in den §§ 90a-f InvG die Anlageklasse Infrastruktur-Sondervermögen („Infrastrukturfonds“) in das Investmentrecht eingeführt. Der Beitrag erläutert nach einer kurzen Einleitung (I) die grundlegenden Wesensmerkmale von Infrastrukturfonds mit einem besonderen Blick auf die auf den internationalen ÖPP-Märkten tätigen Fondsgesellschaften (II). Die anschließenden Erörterungen konzentrieren sich auf das für Infrastrukturfonds im InvG speziell geschaffene Aufsichtsrecht und zeigen für die praktische Umsetzung des neuen Anlageinstituts relevante Problembereiche auf (III). Eine Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse schließt die Untersuchungen ab (IV).

ZfIR
Cover

ZfIR – Zeitschrift für Immobilienrecht

3 Ausgaben als ko­sten­frei­es Probe-Abo

inkl. 14 Tage ko­sten­freie ZfIR-online Nutzung

» Probe-Abo hier be­stel­len

Banner Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren