ZfIR 2009, 363Byok, Jan/Graef, AndreasInfrastruktur-Sondervermögen – Das neue Vehikel auf dem Weg zum Aufbau eines Sekundärmarkts für Öffentlich Private Partnerschaften in Deutschland?Der deutsche Gesetzgeber hat in den §§ 90a-f InvG die Anlageklasse Infrastruktur-Sondervermögen („Infrastrukturfonds“) in das Investmentrecht eingeführt. Der Beitrag erläutert nach einer kurzen Einleitung (I) die grundlegenden Wesensmerkmale von Infrastrukturfonds mit einem besonderen Blick auf die auf den internationalen ÖPP-Märkten tätigen Fondsgesellschaften (II). Die anschließenden Erörterungen konzentrieren sich auf das für Infrastrukturfonds im InvG speziell geschaffene Aufsichtsrecht und zeigen für die praktische Umsetzung des neuen Anlageinstituts relevante Problembereiche auf (III). Eine Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse schließt die Untersuchungen ab (IV). Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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