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ZfIR 2010, 190

WEG § 10 Abs. 6 Satz 1, GBO § 20

Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft für Eintragung als Eigentümerin in Abt. I des Grundbuchs

OLG Hamm, Beschl. v. 20. 10. 2009 – I-15 Wx 81/09 (rechtskräftig)

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft erstreckt sich auch darauf, als Eigentümerin in Abt. I des Grundbuchs eingetragen werden zu können.

2. Die ordnungsgemäße Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Auflassungserklärung kann nachgewiesen werden durch einen Eigentümerbeschluss, durch den der Verwalter zu dem Eigentumserwerb für die Gemeinschaft ermächtigt wird (§ 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG).

3. Ein solcher Eigentümerbeschluss ist von dem Grundbuchamt als wirksam zu behandeln, wenn der Eigentumserwerb im Rahmen der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung liegt. Davon kann bei einem Erwerb einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit in der eigenen Anlage ausgegangen werden.

4. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn dem Verwalter eine entsprechende Ermächtigung durch Vereinbarung erteilt wird.

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