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ZfIR 2009, 225

Lüke, Wolfgang

Die Mitwirkung der Wohnungseigentümer an baulichen Veränderungen nach § 22 Abs. 1 und 2 WEG

Auch die Regelungen über bauliche Veränderungen (§ 22 WEG) sind im Rahmen der WEG-Reform geändert worden. Unzweifelhaft ist nunmehr die bestehende Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer. Erhebliche Probleme bereitet allerdings die Frage, welcher Form der Mitwirkung es seitens er Wohnungseigentümer bedarf. Mit dieser Problematik befasst sich der nachfolgende Beitrag.

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