ZfIR 2009, 225Lüke, WolfgangDie Mitwirkung der Wohnungseigentümer an baulichen Veränderungen nach § 22 Abs. 1 und 2 WEGAuch die Regelungen über bauliche Veränderungen (§ 22 WEG) sind im Rahmen der WEG-Reform geändert worden. Unzweifelhaft ist nunmehr die bestehende Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer. Erhebliche Probleme bereitet allerdings die Frage, welcher Form der Mitwirkung es seitens er Wohnungseigentümer bedarf. Mit dieser Problematik befasst sich der nachfolgende Beitrag. Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar. Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei. Klicken Sie hier, um sich einzuloggen.
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