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ZfIR 2009, 721

Schmid, Michael J.

Anspruchsberechtigter und Verpflichteter beim Wohnungseigentum und die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen

Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 10 Abs. 6 Satz 2 WEG) hat dazu geführt, dass sich die Rechtszuständigkeit aufspaltet auf die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband und auf die einzelnen Wohnungseigentümer. § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG kompliziert die Sache weiter, da die Ausübung von Rechten und die Wahrnehmung von Pflichten unter den dort recht unklar geregelten Voraussetzungen der Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden. In der Praxis herrscht deshalb immer noch erhebliche Unsicherheit, wer welche Rechte gegen wen hat und wer die Rechte geltend machen kann. Der folgende Beitrag stellt Lösungen in Rechtsprechung und Literatur zu einzelnen Fallgestaltungen zusammen.

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